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ZPO § 93 Kosten bei sofortigen Anerkenntnis

ZPO § 93 Kosten bei sofortigen Anerkenntnis

[ Auszug: Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozeßkosten zur Last, wenn der Beklagte den ... ]